Regionales Gründer- und Innovationszentrum 19. Februar 202420. September 2024 Stellungnahme anlässlich der Haushaltsplanberatung 2024 von Sabine Steininger, Fraktionsvorsitzende – Stellungnahme von Sabine Steininger, Fraktionsvorsitzende, zum Regionalen Gründer- und Innovationszentrum anlässlich der Haushaltsplanberatung 2024 Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,werte Kolleginnen und Kollegen, auf Anordnung der Regierung von Oberfranken muss die Stadt Bayreuth Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierungergreifen. Hier und heute den Startschuss für eine Investition von zur Zeit geschätzten Gesamtkosten in Höhe von 25 Mio. €, und damit einem städtischen Anteil von aktuell gut 13 Mio. € zu geben halten wir für unangebracht, auch und insbesondere im Hinblick auf die Belastung der laufenden Verwaltungstätigkeit in der Finanzrechnung mit über einer halben Million €. Angesichts dieser Investitionskosten sowie der immensen laufenden Kosten im höheren sechsstelligen Bereich würden wir uns ein verbindliches finanzielles Commitment derer, die das RIZ fordern, wünschen. In Würzburg sind IHK und Sparkasse Mitgesellschafter, in anderen Städten stehen IHK, HWK, Universitäten, Hochschulen und Unternehmen als zahlungskräftige Partner zur Verfügung. In Bayreuth dagegen ist die Frage der Betriebsform noch immer ungeklärt, ein schlüssiges Betreiberkonzept liegt – abgesehen von einem Grobkonzept aus dem Jahr 2018 – nicht vor, und das obwohl – wie wir zwischenzeitlich erfahren haben – zu diesem Thema über zwei Jahre hinweg Workshops mit Vertreter*innen der Wirtschaft durchgeführt worden waren. Bayreuth ist im Hinblick auf die Gewerbesteuereinnahmen monostrukturiert, bräuchte also eine Vielzahl von prosperierenden gewerbesteuerpflichtigen Unternehmen, um dauerhaft nennenswerte Einnahmen aus der zu erzielen. Doch für Unternehmensneuansiedlungen verfügt die Stadt Bayreuth über keine Flächen. Die Errichtung eines Gründer- und Innovationszentrums stellt keine gesetzliche Pflichtaufgabe der Kommune dar, sie ist vielmehr eine freiwillige Leistung, und will in Zeiten klammer Kassen sehr wohl überlegt sein. Zudem scheint es einerseits fraglich, ob Unternehmen in der aktuellen wirtschaftlichen Situation externe Räume zur innovativen Neuausrichtung nutzen werden, andererseits haben ortsansässige Unternehmen bereits einen eigenen Campus errichtet, darüber hinaus gilt es auch Betriebsgeheimnisse zu wahren, was wiederum die Frage nach den konkreten Dienstleistungen aufwirft. Gründerberatung findet bereits bei den unterschiedlichsten Einrichtungen statt: den Kammern, den Neuen Materialien Bayreuth, Banken und Sparkassen. Da sich ein positiver Effekt eines Gründer- und Innovationszentrums, z B im Hinblick auf die Entwicklung der Gewerbesteuer, erst mittel-, bzw. langfristig auswirkt, ist das RIZ auch keinesfalls tot, wenn der Startschuss heute nicht fällt, sondern wenn es aufgeschoben wird. Die Zwischenzeit wäre dann allerdings zwingend zu nutzen, um zu einer Entscheidung hinsichtlich der Betriebsform, des Betreiberkonzeptes und der Sicherstellung der dauerhaften Finanzierung des Betriebs mit weiteren Partnern zu kommen. Ich beantrage daher die Streichung der für die Jahre 2024 ff vorgesehenen Ansätze. 2024-02-19_RIZ_GU_BP.pdfHerunterladen