Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
zwischenzeitlich wurden seitens des Landesamtes für Denkmalpflege für fünf Objekte auf dem Areal der ehemaligen Porzellanfabrik Walküre die Denkmalwürdigkeit anerkannt.
Vor diesem Hintergrund bitte ich um Beantwortung der folgenden Fragen:
- Wurde die Stadt Bayreuth bereits zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert?
- Falls ja, wann endet(e) die Frist zur Abgabe der Stellungnahme der Stadt Bayreuth?
- Wie lautet die Stellungnahme, die die Stadt Bayreuth abgegeben hat?
- Fanden im Hinblick auf die Entscheidung des Landesamtes für Denkmalpflege bereits Gespräche mit der Vorhabensträgerin/Eigentümer statt?
- Falls ja, mit welchem Resultat?
- Hält die Vorhabensträgerin/Eigentümer weiterhin an den Plänen für eine Wohnbebauung des Areals – möglicher Weise mit einer geänderten Planung – fest?
- Was ist hinsichtlich des weiteren Vorgehens, bzw. der Fortführung des Bebauungsplanverfahrens geplant?
- Wurden seitens des Vorhabensträgers bereits alle für das Verfahren erforderlichen Gutachten eingeholt, bzw. der Verwaltung vorgelegt?
- Falls nein, welche Gutachten fehlen noch, und bis wann sollen diese beigebracht werden?
- Hat die Vorhabensträgerin bereits einen Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung gestellt?
- Trifft es zu, dass bereits rechtskräftig festgesetzte Baulinien und Baubeschränkungen vorliegen, die weiterhin gültig sind, und die nicht überplant werden dürfen?
- Plant die Stadt, den auf Flurstück-Nr. 2756 bestehenden als Eigentümerweg verzeichneten und gewidmeten Weg zu Zwecken der Erschließung des künftigen Wohngebietes in eine befahrbare Verkehrsfläche umzuwandeln?
- Trifft es zu, dass auf Grund der Festlegung des Geltungsbereiches die Eigentümer bestehender Wohngebäude an eventuellen Erschließungskosten beteiligt werden muss, bzw. dass ein Ausbaubeitrag fällig werden würde?
Für die Beantwortung der Fragen sowie das damit verbundene Bemühen danke ich Ihnen bereits im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen,
Sabine Steininger
Fraktionsvorsitzende
